Leistungsspektrum › WEG-Verwaltung
WEG-Verwaltung:
Verwaltung von Eigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz: Im Gegensatz zur Verwaltung von Mietwohnhäusern bezieht sich die Betreuungsleistung des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht auf das Gesamteigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sonder- bzw. Teileigentums obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst. Die gesetzlichen Aufgaben eines Verwalters sind in den §21 Abs.5 und §27 des Wohnungseigentumsgesetzes definiert. In unserem Leistungskatalog sind insbesondere folgende Punkte enthalten:
Allgemeine Verwaltung:
- Regelmäßige und kurzfristige Information des Verwaltungsbeirates und interessierter Miteigentümer
- Einberufung und Abhaltung der Eigentümerversammlungen in der Regel innerhalb der ersten Jahreshälfte
- Ausführliche Vorbereitung und transparente und zielführende Leitung der Eigentümerversammlungen
- Versand des Protokolls in der Regel binnen 14 Tagen nach der Eigentümerversammlung
- Laufende Prüfung aller Verträge auf Optimierungs- und Einsparpotential
- Abwicklung von Versicherungsschäden.
Kaufmännische Verwaltung:
Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens:
- Der Verwalter legt die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- sowie Anlagekonten bei einer deutschen Großbank getrennt von seinem eigenen Vermögen und dem anderer Wohnungseigentümergemeinschaften an
- Rechnerische und inhaltliche Prüfung und Anweisung aller die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Rechnungen
- Zeitnahe und übersichtliche Erfassung der Buchungen sämtlicher Zahlungsein- und Zahlungsausgänge
- Die Buchhaltung steht dem Verwaltungsbeirat sowie interessierten Wohnungseigentümern stets zur Einsichtnahme offen
Jahresabrechnung:
Die Abrechnung über das vergangene Wirtschaftsjahr wird nach den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes in der Regel innerhalb des ersten Quartals erstellt und dem Verwaltungsbeirat zur Prüfung vorgelegt. Die Jahresabrechnung ist in auf Mieter umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten gegliedert. Enthalten ist ferner eine Übersicht über das Vermögen der Gemeinschaft sowie über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, eine Kontenübersicht und der Ausweis der Begünstigungen nach §35a EStG. Interessierte Wohnungseigentümer haben stets die Möglichkeit, die Abrechnungsunterlagen in unseren Geschäftsräumen einzusehen.
Wirtschaftsplan:
Der Wirtschaftsplan und das daraus resultierende Wohngeld wird jährlich an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst und mit dem Verwaltungsbeirat ebenfalls im Rahmen der Rechnungsprüfung abgestimmt.
Technische Verwaltung:
- Regelmäßige Begehungen des gemeinschaftlichen Eigentums
- Laufende Überwachung der technischen Anlagen und Veranlassung der Prüfung und Mangelbeseitigung
- Überwachung der Hausmeisterei
- Empfehlungen im Rahmen von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten
- Einholung, Vergleich und Aufbereitung von Angeboten für kleinere Instandsetzungsarbeiten