Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens:
Der Verwalter legt die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- sowie Anlagekonten bei einer deutschen Großbank (Bank für Haus- und Grundbesitz München e.G.) getrennt von seinem eigenen Vermögen und dem anderer Wohnungseigentümergemeinschaften an. Die Konten lauten auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Kontrolle und Anweisung aller die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Rechnungen.
Zeitnahe und übersichtliche Erfassung der Buchungen sämtlicher Zahlungsein- und -ausgänge. Unsere Buchhaltung steht dem Verwaltungsbeirat sowie interessierten Wohnungseigentümern stets zur Einsichtnahme offen.
Überwachung der gemeinschaftlichen Verträge (Versicherung, Energie, Wartungsverträge etc.)
Prüfung auf Kosteneinsparungspotential durch Vergleich mit anderen Objekten in unserem Bestand.
Erstellung der Jahresabrechnung:
Gemäß §28 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz wird die Abrechnung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres üblicherweise nach Vorliegen sämtlicher für den Zeitraum relevanter Unterlagen nach den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes gefertigt.
Die Jahresabrechnung ist in umlagefähige (gemäß der zweiten Berechnungsverordnung) und nicht umlagefähige Kosten gegliedert. Die Einzelabrechnungen weisen sowohl Gesamtbeträge als auch die anhand der ausgewiesenen Verteilerschlüssel errechnete Anteile der jeweiligen Eigentümer aus. Enthalten ist ferner eine Übersicht über das Vermögen der Gemeinschaft sowie über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.
Interessierte Wohnungseigentümer haben stets die Möglichkeit, die Abrechnungsunterlagen in unseren Geschäftsräumen einzusehen.
Musterabrechnung (als pdf)
Erstellung des Wirtschaftsplanes:
Gemäß den Bestimmungen des §28 Wohnungseigentumsgesetz erstellt die Hausverwaltung einen Wirtschaftsplan für das laufende Jahr. Dieser orientiert sich an der Abrechnung des vorangegangenen Jahres und bildet die Grundlage zur Berechnung der einzelnen Wohnlasten. Der Wirtschaftsplan wird nach Prüfung durch den Verwaltungsbeirat anlässlich der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Muster Wirtschaftsplan (als pdf)
Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat:
Wir pflegen stets eine enge und zeitnahe Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat, sei es im Falle von größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder betreffend die laufende Verwaltungstätigkeit. Wir leiten den Mitgliedern des Verwaltungsbeirates notwendige Unterlagen wie beispielsweise Angebote von Handwerkern gerne per email, Telefax oder Post zu. Auf Wunsch organisieren wir kurzfristige Objektbegehungen und stehen auch außerhalb unserer Bürozeiten für Beiratssitzungen zur Verfügung.
Die Mitglieder des Verwaltungsbeirates werden frühzeitig zu der einmal im Jahr stattfindenden Prüfung der Belege und der Abrechnung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres geladen. Die Prüfung erfolgt üblicherweise in unseren Geschäftsräumen mit der Unterstützung des Mitarbeiters, der die Abrechnung erstellt hat.
Abhalten der Eigentümerversammlung:
Die jährlich einzuberufende Eigentümerversammlung wird im Regelfall von dem Geschäftsführer Herrn Marian Offman persönlich abgehalten. Die Eigentümer erhalten die Einladung zur Eigentümerversammlung zusammen mit der Abrechnung des Vorjahres und dem Wirtschaftsplan mindestens drei Wochen vor dem avisierten Termin. Die Tagesordnung wird vorab mit dem Verwaltungsbeirat sowie interessierten Wohnungseigentümern abgestimmt. Im Nachgang zur Eigentümerversammlung erhält jeder Miteigentümer binnen 14 Tagen ein ausführliches Protokoll.