A & O Immobilien GmbH   Hausverwaltung
WEG | Mietverwaltungen

Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Die gesetzlichen Grundleistungen des Verwalters sind in §27 Wohnungseigentumsgesetz definiert


Kaufmännische Verwaltung:
Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens:
Der Verwalter legt die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- sowie Anlagekonten bei einer deutschen Großbank (Bank für Haus- und Grundbesitz München e.G.) getrennt von seinem eigenen Vermögen und dem anderer Wohnungseigentümergemeinschaften an. Die Konten lauten auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Kontrolle und Anweisung aller die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Rechnungen. Zeitnahe und übersichtliche Erfassung der Buchungen sämtlicher Zahlungsein- und -ausgänge. Unsere Buchhaltung steht dem Verwaltungsbeirat sowie interessierten Wohnungseigentümern stets zur Einsichtnahme offen. Überwachung der gemeinschaftlichen Verträge (Versicherung, Energie, Wartungsverträge etc.) Prüfung auf Kosteneinsparungspotential durch Vergleich mit anderen Objekten in unserem Bestand.

Erstellung der Jahresabrechnung:

Gemäß §28 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz wird die Abrechnung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres üblicherweise nach Vorliegen sämtlicher für den Zeitraum relevanter Unterlagen nach den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes gefertigt. Die Jahresabrechnung ist in umlagefähige (gemäß der zweiten Berechnungsverordnung) und nicht umlagefähige Kosten gegliedert. Die Einzelabrechnungen weisen sowohl Gesamtbeträge als auch die anhand der ausgewiesenen Verteilerschlüssel errechnete Anteile der jeweiligen Eigentümer aus. Enthalten ist ferner eine Übersicht über das Vermögen der Gemeinschaft sowie über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. Interessierte Wohnungseigentümer haben stets die Möglichkeit, die Abrechnungsunterlagen in unseren Geschäftsräumen einzusehen.

Musterabrechnung (als pdf)

Erstellung des Wirtschaftsplanes:

Gemäß den Bestimmungen des §28 Wohnungseigentumsgesetz erstellt die Hausverwaltung einen Wirtschaftsplan für das laufende Jahr. Dieser orientiert sich an der Abrechnung des vorangegangenen Jahres und bildet die Grundlage zur Berechnung der einzelnen Wohnlasten. Der Wirtschaftsplan wird nach Prüfung durch den Verwaltungsbeirat anlässlich der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Muster Wirtschaftsplan (als pdf)

Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat:

Wir pflegen stets eine enge und zeitnahe Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat, sei es im Falle von größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder betreffend die laufende Verwaltungstätigkeit. Wir leiten den Mitgliedern des Verwaltungsbeirates notwendige Unterlagen wie beispielsweise Angebote von Handwerkern gerne per email, Telefax oder Post zu. Auf Wunsch organisieren wir kurzfristige Objektbegehungen und stehen auch außerhalb unserer Bürozeiten für Beiratssitzungen zur Verfügung. Die Mitglieder des Verwaltungsbeirates werden frühzeitig zu der einmal im Jahr stattfindenden Prüfung der Belege und der Abrechnung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres geladen. Die Prüfung erfolgt üblicherweise in unseren Geschäftsräumen mit der Unterstützung des Mitarbeiters, der die Abrechnung erstellt hat.

Abhalten der Eigentümerversammlung:

Die jährlich einzuberufende Eigentümerversammlung wird im Regelfall von dem Geschäftsführer Herrn Marian Offman persönlich abgehalten. Die Eigentümer erhalten die Einladung zur Eigentümerversammlung zusammen mit der Abrechnung des Vorjahres und dem Wirtschaftsplan mindestens drei Wochen vor dem avisierten Termin. Die Tagesordnung wird vorab mit dem Verwaltungsbeirat sowie interessierten Wohnungseigentümern abgestimmt. Im Nachgang zur Eigentümerversammlung erhält jeder Miteigentümer binnen 14 Tagen ein ausführliches Protokoll.

Technische Verwaltung:
  • Turnusmäßige Begehung des Anwesens zusammen mit interessierten Wohnungseigentümern.
  • Überwachung der technischen Anlagen und Veranlassung der Prüfung und Mängelbeseitigung beispielsweise bei Aufzügen, Heizungsanlagen oder Tiefgaragenentlüftungen.
  • Überwachung der Dienstleistungen der Hausmeisterei
  • Überwachung des Einhaltens der Hausordnung
  • Überwachung der gemeinschaftlichen Verträge (Versicherung, Energie, Wartungsverträge etc.)
  • Falls erforderlich zieht der Verwalter nach Absprache mit dem Verwaltungsbeirat Fachleute - wie beispielsweise einen Architekten bei größeren Sanierungsmaßnahmen – hinzu.
  • Prüfung und Vergleich von Angeboten zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie Auftragserteilung nach Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat oder Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung.
  • Abnahme von größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten im Beisein interessierter Wohnungseigentümer.
  • Meldung von Schadensfällen an die entsprechende Versicherung sowie Abwicklung der Schadensregulierung und Unterstützung der betroffenen Eigentümer.
  • Schlüsselbestellung im Falle des Vorhandenseins einer geschützten, zentralen Schließanlage.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen sind Leistungen, die nicht Gegenstand ordnungsgemäßer Verwaltung sind.

Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung
Verwalterzustimmung zu Wohnungsverkäufen (sofern in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen)
Erstellen einer ordnungsgemäßen Buchführung in der Zeit, bevor die A&O Immobilien GmbH die Verwaltung übernommen hat.