Leistungsspektrum › WEG-Verwaltung


WEG-Verwaltung:

Verwaltung von Eigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz: Im Gegensatz zur Verwaltung von Mietwohnhäusern bezieht sich die Betreuungsleistung des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht auf das Gesamteigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sonder- bzw. Teileigentums obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst. Die gesetzlichen Aufgaben eines Verwalters sind in den §21 Abs.5 und §27 des Wohnungseigentumsgesetzes definiert. In unserem Leistungskatalog sind insbesondere folgende Punkte enthalten:

Allgemeine Verwaltung:

Kaufmännische Verwaltung:

Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens:

Jahresabrechnung:

Die Abrechnung über das vergangene Wirtschaftsjahr wird nach den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes in der Regel innerhalb des ersten Quartals erstellt und dem Verwaltungsbeirat zur Prüfung vorgelegt. Die Jahresabrechnung ist in auf Mieter umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten gegliedert. Enthalten ist ferner eine Übersicht über das Vermögen der Gemeinschaft sowie über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, eine Kontenübersicht und der Ausweis der Begünstigungen nach §35a EStG. Interessierte Wohnungseigentümer haben stets die Möglichkeit, die Abrechnungsunterlagen in unseren Geschäftsräumen einzusehen.

Wirtschaftsplan:

Der Wirtschaftsplan und das daraus resultierende Wohngeld wird jährlich an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst und mit dem Verwaltungsbeirat ebenfalls im Rahmen der Rechnungsprüfung abgestimmt.

Technische Verwaltung: